Disclaimer -
altdt. auch: Haftungsausschluss
In so gut wie jedem Homepagedisclaimer einer
deutschen Domain fand man und findet man heute
noch folgende oder sinnentsprechende Sätze:
- Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat
das Landgericht Hamburg entschieden, dass
man durch die Ausbringung eines Links die
Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls
mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich
von diesen Inhalten distanziert.
- Hiermit distanziere mich mich ausdrücklich
von dem Inhalt der verlinkten Seiten.
Man kann guten Gewissens behaupten, dass
es eine der im Netz sowohl meistzitierteste
als auch am ärgsten missverstandenste
Rechtsprechung eines deutschen Gerichtes ist.
Durch Urteil des Landgerichtes Hamburg, Az.
312 O 85/98 wurden dem Beklagtem Schadensersatzzahlungen
wegen ehr- und persönlichkeitsverletzender
Beleidigungen auferlegt. Er hatte seine Seite
mit Links zu ehrverletzenden Artikel über
die Person des Klägers versehen und gleichzeitig
eine Haftungsfreistellungsklausel aufgenommen,
um sich so der Verantwortung und den rechtlichen
Konsequenzen zu entziehen, womit er freilich
einer Verurteilung nicht entging.
Gerade dieser Umstand scheint im WWW weitgehend
unbekannt zu sein, obwohl häufig noch
ausdrücklich auf das Urteil des LG verwiesen
wird, das obendrein nie rechtskräftig
wurde, da sich die Parteien in nächster
Instanz verglichen. Doch statt selbiges wenigstens
zu überfliegen, basteln Webmaster unreflektiert
besagte Sätze zu einem "Disclaimer"
zusammen, in der Hoffnung, straf- und zivilrechtlich
für den Inhalt verlinkter Seiten nicht
belangt zu werden. Jedoch: Was wäre ein
Rechtsstaat wert, in dem sich jedermann durch
eine simple, ja pauschale Erklärung der
strafrechtlichen Verfolgung entziehen und
zivilrechtliche Ansprüche abwehren könnte?
Diese Überlegung drängt sich förmlich
auf, scheint aber vielen Webmastern nicht
einmal ansatzweise in den Sinn zu kommen,
geschweige denn, sich über den fraglichen
Sachverhalt und das Urteil der Richter eingehender
zu informieren.
Mittlerweile hat die Rechtsprechungsdichte
auf dem Neuland des WWW zugenommen, die Leitsätze
sind konkreter geworden, Rechtssicherheit
scheint greifbarer. Ob damit das Ende der
unseligen Disclaimer der oben beschriebenen
Art eingeläutet ist, darf dennoch bezweifelt
werden.
Ich empfehle Interessierten und auch allen
anderen Webmastern daher die weitere Lektüre
auf folgenden externen Links, für deren
Inhalt ich die Haftung nicht ausschließe: